Zoltingen im Kesseltal www.zoltingen.de

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Chronik

 

Chronik von Zoltingen


Zoltingen am Lindebuck

Das Dorf Zoltingen (503 m) breitet sich 7,5 km westwärts von Bissingen am rechten Hang des Kesselthals aus. Die Gemarkung des dem oberen Kesseltal angehörigen Zoltingen ist altbesiedelter Boden. Funde entstammen der Mittel- und Jungsteinzeit sowie der Bronzezeit. Bekannt ist der in der rtsmitte gelegne "Lindebuck", ein Grabhügel aus der älteren Hallsteinzeit. Er trägt heute drei Lindenbäume - in einem hatte sich ein Bienenvolk über mehrer Jahre eingenistet -. Weiter Funde liegen besonders aus der Keltenzeit (Verhüttung des anstehenden Bohnerzes) vor. Zoltingen geht wohl zurück auf eine alemannische Gründung des 7. Jahrhunderts, worauf am jenseitigen Talhang nördlich vom Ort aufgefundene Reihengräber dieser Zeit hinweisen, die aber ursächlich wohl kaum mit dem heutigen Dorf zusammenhängen.

Der Ort wird erstmals 1262 als Zaheltingen genannt, was soviel bedeutet wie zu den Leuten eines Zacholt. Damals saß zu Zoltingen ein niederes Adelsgeschlecht, das seinen Namen vom Ort herleitete, die Herren von Zaheltingen. Diese werden zwischen 1262 und 1377 genannt und standen anfangs im Dienst der Herren von Hohenburg, dann in dem Grafen von Oettingen. Die Herren von Zoltingen hatten umfangreiche Besitzungen zu Zoltingen und veräußerten diese 1368 und 1376 an die Herren vom Stein (= Diemantstein). Von diesen dürfte ein Teil der Güter an die Herren von Westerstetten zu Dunstelkingen gekommen sein, die diesen Teilbesitz ( 2 Höfe, 15 Sölden) 1532 an die Grafen von Oettingen (-Oettingen) veräußerten; er wurde deren Amt Hochhaus zugeteilt, zu dem im Jahre 1575 zu Zoltingen 3 Höfe und 19 Sölden gehörten. Der andere Teil blieb aber in der Hand der Herrschaft Diemantstein, die hier um 1603 2 Lehen und 3 Sölden besaß. Andere Rechte zu Zoltingen lagen seit alters beim Kloster Ellwangen, so die Landeshoheit, weshalb es sich erklärt, dass Zoltingen durch die Säkularisation der Fürstpropstei Ellwangen 1802/03 an Württemberg kam und erst durch den bayerisch-württembergischen Grenzvertrag von 1810 unter bayerische Oberhoheit gelangte. Er unterstand zunächst dem Landgericht Nördlingen und wurde 1852 dem Landgericht Bissingen zugeteilt. Zoltingen bestand im Jahre 1813 aus 30 Wohnhäusern. Erwähnenswert ist, dass von den 40 privaten Gebäuden des Jahres 1840, unter denen sich 29 "bewohnbare" Gebäude befanden, noch 38 mit Stroh gedeckt waren.
In kirchlicher Beziehung gehört Zoltingen noch heute zur Urpfarrei des oberen Kesseltals, zu Unterringingen.
In Zoltingen lebte und wirkte der Landwirt und Mundartdichter Michel Eberhardt (1913-1976). Der "Michl-Eberhardt-Wanderweg" erinnert an ihn.
Das erste Flurbereinigungsverfahren kam im Zuge der Begradigung der Kessel von Zoltingen bis Diemantstein zur Durchführung. 18,6 ha waren aus der Gemarkung Zoltingen eingelegt. Am 30.04.1914 schloss es mit der Schlussfeststellung ab. Das Verfahren Zoltingen II wurde zum 14.08.1957 angeordnet. Der Besitzübergang bei dieser Maßnahme, bei der 326 ha eingelgt waren, erfolgte zum 20.09.1963. Die Gemarkung von Zoltingen begreift 4,24 qkm in sich.

Quelle:
Der Landkreis Dillingen a.d.Donau
  > in Geschichte und Gegenwart <
Herausgegeben vom Landkreis Dillingen a.d.Donau.
3. Neubearbeitete Auflage
Im Selbstverlag des Landkreises Dillingen 2005

Volks- und landeskundliche Beschreibungen aus dem Landkreis Dillingen
Die Physikatsberichte der Landgerichte
Bissingen, Lauingen, Dillingen und Wertingen
(1858-1861)
Georg Simnacher zum 70. Geburtstag
Bearbeitet von Gerhard Willi
Wißner - Verlag Augsburg
(Ausschnitte)

Die Flora des Kesselthals ist die aller Juragegenden. Diese ist, wenn auch in Bezug auf Medizin nicht reichhaltig; doch in Hinsicht auf die wild wachsenden Pflanzen eine reiche und mannigfache. Der Farbenschmuck ist ein anderer, lieblicher und schöner als auf dem Keuper. Wie die Juragegenden großartig, erhaben sind, bei fast jeder Ortsveränderung ein anderes und überraschendes Bild schauen lassen, so ist auch deren Flora eine andere; eine freundlichere, Auge und Herz erfreuende. Man sieht in die buntesten Farben - Hügel und Thäler bekleidet, während die Keuperlandschaft kleine, harmlose, friedlich, stille, Wehmut weckende Ansichten mit fast ebenso unscheinbarer Flora bedeckt, dem auge bietet. Bei wanderungen durchKeupterlandschaften sieht man zwar stets neue Anhöhen und Fluren hinter einander sich erheben, die ziemlich fruchtbar sind; aber alle einander gleich sehen und nur mit düsteren Nadelwäldern in kleinen oder größeren Beständen abwechselnd bedeckt sind. Wie angenehm ist dagegen die Wanderund durch Juralandstriche, die mit den schönen Laubwaldungen überkleidet, mit der leiblichsten Flora geschmückt, Aussichten bieten, daß das Auge staunend hinausblickt! Was der Fruchtbarkeit des Bodens im Jura mangelt, hat die Natur durch - Großartigkeit und Liebreiz ersetzt.

Eheliches Leben, gewöhnliche Zeit der Eingehung derselben

Dem ehelichen Leben unter der Landbevölkerung des Kesselthals muß man im Allgemeinen vollstes Lob spenden, wenn auch die Sitten vor Eingehung der Ehe nicht die allerehrbarsten waren.

Von Untreue der Ehegatten, von Ehebruch, hört man fast gar nichts. Man erinnert sich seit Jahren her nicht, daß eine desfallsige Klage verlautete. Es gibt wohl viele Familien, die Jahr aus und ein in Unfrieden leben; doch liegt die Ursache mehr in der Noth, die Streit gebiert, als in einer Treulosigkeit des Einen oder Anderen der Ehegatten. Im Ganzen leben die Ehepaare so ziemlich paßiv neben einander, arbeiten die Woche hindurch still, unermüdet und mit Resignation eines Sclaven, ohne sich dabei  Beweise großer Zu- oder Abneigung zu zeigen.

Die schwere Arbeit mag wohl viel dazu beitragen; allein die einzige Ursache ist diese jedoch nicht. Daß das Weib besonders geschätzt, oder vom Manne geliebt und geschont werde, will man nicht behaupten. Sie machen sich aber wohl größerer Liebe kaum würdig. Die schwersten Arbeiten werden daher dem Weibe sogut, als dem stärkeren Manne zugemuthet und aufgeladen.

Auch wenn das Weib Mutter geworden, ändert sich ihr Verhältniß nicht, oder nur unmerklich. Ihre Arbeiten erleichtern sich nicht; vielmehr werden dieselben gerade durch die Pflege der Kinder und durch die nächtliche Störung der Ruhe noch erschwert. Das eheliche Leben, wie es hier geführt wird, ist mit einem ruhigen, gegenseitigen Sichgehenlassen am besten zu vergleichen. Die Strapazen und Mühsale des Lebens und des Ehestandes werden mit Ruhe und Geduld ertragen.

Mehr scheint das Weib des Protestantischen Ehemannes geschätzt zu werden. Auch wird bei diesen ein reicher Kindersegen nicht als Unglück angesehen, wie es bei Katholiken der Fall ist. Die Mutter des Hauses hat beim Protestanten auch mehr Recht und Einfluß, als der katholische Gatte seinem Weibe zusteht. Bei Erkrankung eines Kindes bleiben katholische Eltern ziemlich ruhig, fast gleichgültig, wünschen sehr sehnlichst den Tod des Kindes, weil dann mehr Erbgut auf die andern fällt, weil sie einen Engel im Himmel sich wünschen, vorzüglich aber, weil die Mutter dann in der Nacht Ruhe hat und wieder ungehindert ihren Arbeiten nachgehen kann. Es fehlt, wenn man obiges betrachtet, dem Katholiken an wahren Begriffen über das eheliche Leben, was von dem Protestanten weniger behauptet werden kann. Dieser scheut, wenn ein Glied der Familie erkrankt, keine Kosten, sucht ärztliche Hilfe und thut selbst bei großer Armuth Alles, was zur Errettung des erkrankten Familiengliedes gethan werden kann. Überhaupt ist das eheliche Leben der Protestanten musterhafter, löblicher und mehr menschlich.....